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LKW Führerschein

  "führerschein ab 17"

Führerschein ab 17

Im Amtsdeutsch „Begleitetes Fahren ab 17 “.
Ab dem 01. November 2005 in NRW möglich.

Der Führerschein ist an folgenden Auflagen gebunden:

  • Bis zum 18. Geburtstag darf nur mit einer Begleitperson gefahren werden.
  • Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es sind auch mehrere Personen möglich.
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre ein PKW-Fahrerlaubnis besitzen.
  • Die Begleiter dürfen maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.
  • Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig.

Bereits jetzt können die Anträge für das Begleitende Fahren ab 17 direkt beim:
(Antrag kann frühestens mit 16 ½ Jahren gestellt werden)


  zuständigem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten


 -Führerscheinbüro-

persönlich (einschließlich der Begleitpersonen) gestellt werden.

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • Personalausweis bzw. Pass
  • Lichtbild
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Die Personalien jeder Begleitperson mit Unterschrift (Formular) und Kopie des Führerscheins

Gebühren:

differieren je nach Zuständigkeit der Bundesländer


© by peters intensivfahrschule Sofortkontakt: info@ja-geht.de letzte Aktualisierung: 24.01.2012